Was ist schutzfähig als Marke?
Nicht jedes Zeichen kann als Marke geschützt werden. Erfahren Sie hier die Grundlagen der Schutzfähigkeit nach deutschem Markenrecht, bevor Sie unseren Anmeldeservice nutzen.
Damit ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:
- Unterscheidungskraft: Das Zeichen muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Fantasiebezeichnungen haben oft eine hohe Unterscheidungskraft.
- Grafische Darstellbarkeit: Das Zeichen muss sich eindeutig und klar grafisch darstellen lassen. (Hinweis: Diese Anforderung wurde gelockert, aber für die meisten Markenformen ist sie weiterhin relevant für die Registereintragung).
- Keine absoluten Schutzhindernisse: Es dürfen keine Gründe vorliegen, die einer Eintragung von vornherein entgegenstehen (z.B. beschreibende Angaben, Hoheitszeichen, sittenwidrige Zeichen).
Wichtig für Ihre Anmeldung:
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft diese Voraussetzungen bei der Anmeldung. Eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld kann die Chancen einer erfolgreichen Eintragung erhöhen. Unsere Servicegebühr von 250€ wird für die Einreichung des Antrags erhoben, unabhängig von der späteren Entscheidung des DPMA.
Häufige Markenformen
Schutz für Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Kombinationen davon (z.B. Firmennamen, Slogans).
Schutz für reine Bildelemente, Logos, grafische Gestaltungen ohne Wortbestandteile.
Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen (z.B. Logo mit Firmennamen).
Schutz für eine bestimmte Farbe oder Farbkombination unter strengen Voraussetzungen.
Schutz für Klänge, Melodien oder Jingles, darstellbar z.B. durch Notenschrift oder Sounddatei.
Auch dreidimensionale Marken, Positionsmarken, Mustermarken etc. können unter bestimmten Bedingungen schutzfähig sein.