Vorgehen bei Schutzrechtsverletzungen
Ihre Marke wird von Dritten unberechtigt genutzt? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Rechte durchzusetzen. Eine frühzeitige Anmeldung über WordBrand.de ist der beste Schutz.
Eine Markenverletzung liegt typischerweise vor, wenn ein Dritter ohne Ihre Zustimmung:
- ein mit Ihrer Marke identisches Zeichen für identische Waren/Dienstleistungen benutzt.
- ein mit Ihrer Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen benutzt und dadurch Verwechslungsgefahr beim Publikum entsteht.
- eine bekannte Marke ausnutzt oder deren Ruf beeinträchtigt, auch wenn keine direkte Verwechslungsgefahr besteht (Bekanntheitsschutz).
Mögliche Maßnahmen als Markeninhaber
Der erste Schritt ist oft eine außergerichtliche Abmahnung. Darin fordern Sie den Verletzer auf, die Nutzung zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und ggf. Schadensersatz zu leisten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bei Dringlichkeit kann gerichtlich eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um die Verletzung schnell zu stoppen. Dies ist oft ein effektives Mittel, um weiteren Schaden abzuwenden.
Führt die Abmahnung nicht zum Erfolg oder ist keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung gegeben, kann eine Klage auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz eingereicht werden.
Neben Unterlassung können auch Ansprüche auf Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte, Rückruf aus den Vertriebswegen oder Veröffentlichung des Urteils bestehen.
Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Markenverletzung sorgfältig (Screenshots, Testkäufe etc.).
Verjährung: Ansprüche aus Markenverletzungen unterliegen der Verjährung. Zögern Sie nicht zu lange mit der Rechtsverfolgung.
Anwaltskosten: Bei berechtigter Abmahnung muss der Verletzer in der Regel die Anwaltskosten des Markeninhabers tragen.
Handeln Sie entschlossen:
Eine konsequente Verfolgung von Markenrechtsverletzungen ist wichtig, um den Wert und die Exklusivität Ihrer Marke zu erhalten. Die Konsultation eines spezialisierten Rechts- oder Patentanwalts ist hier dringend empfohlen, um Ihre Optionen zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.